Wir beraten und vertreten alle am Bau beteiligten Parteien,
also sowohl Bauherren als auch
Bauunternehmer, Architekten, Handwerker, Käufer, Verkäufer und Auftraggeber in allen Fragen rund um das private Baurecht.
Hierbei könenn wir sowohl im anwaltlichen Bereich, als auch
im notariellen Bereich für Sie tätig werden.
Im notariellen Bereich:
Als Notar kann Carsten Wilke für Sie Bauträgerverträge oder
Kaufverträge erstellen und abwickeln, genauso wie
Grundschuldbestellungen vornehmen, Schuldanerkenntnisse
erstellen etc.
Vorbeugende Rechtsberatung als Rechtsanwalt:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und
Architektenrecht Carsten Wilke prüft und erstellt im Vorfeld und zur Vermeidung eines Rechtsstreits
für Sie
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Bauträgerverträge
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Bauverträge
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Architektenverträge
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Werkverträge
Im Streitfall:
Sind Sie Auftraggeber eines Bau- oder Sanierungsvorhabens,
bzw. sind Sie mit handwerklichen Leistungen unzufrieden etc. setzen wir Ihre
berechtigten Gewährleistungsansprüche durch;
sind Sie
Bauunternehmer, Handwerker, Architekt, Generalunternehmer
etc. verhelfen wir Ihnen zu Ihrer Vergütung, wenn diese
verweigert wird;
bestehen Streitigkeiten über Baumängel an einer
veräußerten Immobilie vertreten wir sowohl Käufer, als auch
Verkäufer bei Schadensersatzprozessen.
Referenzen zum Baurecht:
Rechtsanwalt und Notar Carsten Wilke ist bereits
seit dem Jahr 2000 auf das Baurecht spezialisiert und
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. Zu dem Bereich
Baurecht bietet die Kanzlei
eigene Seminare in 60322 Frankfurt am Main an. Ferner besteht eine
Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
des Deutschen Anwaltsvereins.
Nähere Informationen erhalten Sie
hier.
(c) 2010, „Baurecht“,
Carsten Wilke, Rechtsanwalt , Notar und Fachanwalt für
Wohnungseigentumsrecht, 60322 Frankfurt am Main und Wiesbaden
Verstöße gegen das
Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt