Freitag, 3. September 2010
Kooperationspartner

 

Aufgrund unserer Spezialisierung bearbeiten wir ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Immobilien- und Mietrechts. Um für unsere Mandanten auch eine Betreuung in anderen Rechtsgebieten sicher zu stellen, kooperieren wir mit gleichfalls spezialisierten Anwaltskanzleien.

Hierbei achten wir darauf, dass diese Kanzleien im Grade der Spezialisierung und Erfahrung in den von diesen bearbeiteten Rechtsgebieten dem Standard unserer Kanzlei entsprechen.

Derzeit arbeiten wir erfolgreich mit folgenden Kanzleien zusammen:

www.Schmidt-Kollegen.com

Eine besonders enge Kooperation besteht mit der ebenfalls in Frankfurt ansässigen Kanzlei Schmidt & Kollegen. Diese Kanzlei mit drei Rechtsanwältinnen ist vor allem spezialisiert auf die Bereiche

  • Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Nachbarrecht

Insbesondere der Bereich des Nachbarrechts bietet zu unserer Kanzlei eine ideale Ergänzung, da sich nachbarrechtliche Aspekte häufig mit denen des Immobilienrechts überschneiden.


www.Lenhart-RA.de

Die Anwaltskanzlei Uwe Lenhart in Frankfurt am Main ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und des Straßenverkehrsrechts tätig. Insbesondere werden die folgenden Bereiche durch diese Kanzlei abgedeckt: Verkehrsstrafverfahren, Bußgeldverfahren und Führerscheinsachen.

www.Rohde-Spaeth.de

Im Bereich des Anlegerschutzrechts besteht eine Kooperation mit der in Berlin ansässigen Kanzlei Rohde und Späth. Die Kanzlei Rohde und Späth ist bundesweit tätig.


 

 

 

 

 

 

 

(c) 2003 Rechtsanwalt Carsten Wilke, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt