Donnerstag, 23. Februar 2012
Kosten

 

Beratung und Vertretung durch Spezialisten
- Zu üblichen Konditionen

 

Die Vergütung der Leistung des Anwalts:

Ein Thema, welches gleich zu Beginn des Mandats zu klären ist. Bei den Kosten schaffen wir daher von Anfang an Klarheit. Deshalb erhalten Sie schon bei unserem ersten Treffen eine detaillierte Kostenschätzung. Auch Erstattungsansprüche gegen Ihren Gegner oder Ihre Rechtsschutzversicherung prüfen wir eingehend.

 

Die Vergütung der Leistung des Notars:

Die Kosten des Notars sind gesetzlich geregelt.

Jeder Notar ist an die Kostenordnung gebunden. Verhandlungsspielraum gibt es hier nicht. Weder darf ein Notar zum Beispiel wegen besonderer Spezialisierung oder Fachkompetenz höhere Gebühren fordern, noch darf ein Notar diese gesetzlich vorgesehenen Gebühren unterschreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Notar ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist und ein Preiswettbewerb unter den Notaren mit der neutralen Funktion des Notars nicht zu vereinbaren ist.

Die Höhe der Gebühren des Notars richtet sich nach dem Geschäftswert, und dieser wiederum nach dem wirtschaftlichen Wert der jeweiligen Angelegenheit. Zum Beispiel ist dies bei einem Kauf einer Immobilie der Kaufpreis. Die Notarkosten sind nicht linear aber grundsätzlich können als "Faustformel" durchschnittlich für den Notar bei dem Kauf einer Immobilie Kosten in Höhe von ca. 1% des Verkehrswertes angesetzt werden. Weitere 0,5% fallen bei dem Erwerb einer Immobilie für Grundbuchkosten an.

Nachfolgend bieten wir einen Link auf eine Seite der Zeitschrift Capital, auf welcher Sie nach der Eingabe des Kaufpreises einer Immobilie die Notar- und Grundbuchkosten online berechnen können:

Hier Notar- und Grundbuchkosten online berechnen

 

Link deutsche Version English

 

 




(c) 2003-2011 Rechtsanwalt und Notar Carsten Wilke, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt
Anwaltliche Vertretung erfolgt an allen Standorten. Beurkundungen durch den Notar erfolgen in Frankfurt.