Montag, 6. September 2010

Rechtsgebiete Mietkaution

Mietkaution

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Carsten Wilke vertritt Sie auch im Zusammenhang mit Streitigkeiten über die Kaution im Mietrecht (Mietkaution).

Im Rahmen der Kaution ist die Barkaution die häufigste Form der Sicherheitsleistung des Mieters. Die Mietkaution dient der Sicherung aller künftigen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Umfasst sind also Mietrückstände, Nebenkostennachzahlungen oder auch Schäden an der Mietsache.

Eine Kaution kann nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung gefordert werden.

Der Anspruch des Vermieters auf die Kaution verjährt in der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist.

Die Sicherheitsleistung des Mieters darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die Nebenkostenvorauszahlung /-pauschale betragen.

Bleibt die Kaution aus, kann der Vermieter auf Erfüllung klagen. Zur fristlosen Kündigung ist der Vermieter von Wohnraum allein hierdurch nicht berechtigt. Anders kann dies bei gewerblichen Mietverhältnissen nach einer Abmahnung sein.

Die Barkaution ist vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Die Zinseinnahmen aus der Kaution, stehen dem Mieter zu.

Während eines noch laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nur aufbrauchen, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unangreifbar oder unstreitig ist. In diesem Fall steht dem Vermieter der Wiederauffüllungsanspruch auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses zu.

Zur Abrechnung der Kaution ist der Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet. Die Frist zur Abrechnung liegt zwischen 3 und 6 Monaten.

Für die Durchsetzung der Ansprüche im Zusammenhang mit der Mietkaution ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts / Fachanwalts zu empfehlen.

 

 

(c) 2008, „Mietrecht – Mietkaution“, Anwaltskanzlei Wilke und Coll., Carsten Wilke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Frankfurt am Main

 

Verstöße gegen das Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt