Donnerstag, 17. Mai 2012

Was ist ein Notar? Was ist ein Notar?

Was ist ein Notar?

Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar wird vom Staat ernannt. Zu Notaren dürfen nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen bestellt werden. In Hessen und verschiedenen anderen Bundesländern werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zu Notaren ernannt sind.

Der Notar errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Notarielle Urkunden sind also Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist. Dadurch werden den Beteiligten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart.

Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar dient dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung durch umfangreiche Aufklärungspflichten und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zugunsten aller Beteiligten.

Nur durch die Beurkundung eines Vertrages durch einen Notar kommt im Falle eines Beurkundungserfordernisses ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Ohne eine Beurkundung des Vertrages durch einen Notar ist ein solcher Vertrag also nichtig und damit unwirksam.

Der Notar unterliegt der strengen Schweigepflicht, so dass auch Vertrauliches mit ihm besprochen werden kann. Er ist verpflichtet, auch seine Mitarbeiter zu strengster Vertraulichkeit zu verpflichten.

Die Amtsführung des Notars ist hauptsächlich geregelt in der Bundesnotarordnung und im Beurkundungsgesetz.