Die Kosten
des Notars sind gesetzlich geregelt:
Jeder Notar ist an die Kostenordnung gebunden.
Verhandlungsspielraum gibt es hier nicht. Weder darf ein
Notar zum Beispiel wegen besonderer Spezialisierung oder
Fachkompetenz höhere Gebühren fordern, noch darf ein Notar
diese gesetzlich vorgesehenen Gebühren unterschreiten. Der
Grund hierfür liegt darin, dass der Notar ein unabhängiges
Organ der Rechtspflege ist und ein Preiswettbewerb unter den
Notaren mit der neutralen Funktion des Notars nicht zu
vereinbaren ist.
Die Höhe der Gebühren des Notars richtet sich nach dem
Geschäftswert, und dieser wiederum nach dem wirtschaftlichen
Wert der jeweiligen Angelegenheit. Zum Beispiel ist dies bei
einem Kauf einer Immobilie der Kaufpreis. Die
Notarkosten sind nicht linear aber grundsätzlich können als
"Faustformel" durchschnittlich für den Notar bei dem Kauf
einer Immobilie Kosten in Höhe von ca. 1% des Verkehrswertes
angesetzt werden. Weitere 0,5% fallen bei dem Erwerb einer
Immobilie für Grundbuchkosten an.
Nachfolgend bieten wir einen Link auf eine Seite der
Zeitschrift Capital, auf welcher Sie nach der Eingabe des
Kaufpreises einer Immobilie die Notar- und Grundbuchkosten
online berechnen können:
Hier Notar- und Grundbuchkosten online berechnen