Donnerstag, 17. Mai 2012

Was ist ein Notar? Was können wir im Notariat für Sie tun?

Was können wir im Notariat für Sie tun?

 

Bei der Vertragsvorbereitung:

Bei der Vertragsvorbereitung steht der Wunsch beider Vertragsparteien im Vordergrund, schnell einen Entwurf und einen Termin zur Beurkundung des Vertrages zu erhalten. Diesbezüglich ist der Ablauf einer Vertragsvorbereitung bei uns wie folgt organisiert:  

  • Kurzfristiges Vorgespräch mit dem Verkäufer und dem Käufer 
  • schnelle Einsichtnahme von Grundbüchern und Erstellung von Grundbuchausdrucken
  • schnellstmögliche Einholung von Auskünften aus sonstigen Verzeichnissen
  • individuelle kurzfristige Vertragsvorbereitung unter Berücksichtigung der Wünsche der Vertragsbeteiligten
  • Erstellung und Übersendung eines Vertragsentwurfs für die Beteiligten   
  • Kurzfristige Terminvergabe für Beurkundungen 

 

Bei der Vertragsdurchführung:

Die Beteiligten wünschen während der Dauer der Vertragsabwicklung eine individuelle Betreuung durch den Notar und seine Mitarbeiter. Von besonderem Interesse ist die zügige Vertragsabwicklung durch

  • regelmäßige Information der Vertragsbeteiligten über die vom Notar zur Durchführung des Vertrages eingeleiteten Schritte
  • Übernahme der gesamten Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Finanzamt, Katasteramt, Gläubigern
  • Stellung der Grundbuchanträge
  • Prüfung der Eintragungsmitteilungen, Gerichtskostenrechnungen etc.
  • Einholung der Löschungsbewilligungen und weiterer erforderlicher Unterlagen
  • Anfordern von Treuhandaufträgen
  • Anfordern von Genehmigungen und Zustimmungen, wie z. B. Verwalterzustimmung,  Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung etc.
  • Einholung von Genehmigungen hinsichtlich denkmalgeschützter Objekte
  • nachvertragliche Beratung über weitere im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf auftretenden Fragen, sofern hierdurch die Unparteilichkeit des Notars gewährleistet bleibt

 

Wir protokollieren und begleiten

  • Kaufverträge über Grundstücke
  • Kaufverträge über Einfamilienhäuser, eine Doppelhaushälften oder ein Reihenhäuser
  • Kaufverträge über Mietshäuser / Mehrfamilienhäuser
  • Kaufverträge  über Wohnungen oder ein Teileigentum
  • Verträge über Anteile an einer Gesellschaft, welche Immobilien besitzt
  • Schenkungsverträge
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Teilung von Mehrfamilienhäusern nach dem WEG in Wohnungen
  • die Bestellung und Löschung einer Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast oder eines Wohnrechts, Nießbrauchrechts, Wegerechts etc.