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Donnerstag, 17. Mai 2012 |
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Was ist ein Notar? Was können wir im Notariat für Sie tun?
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Was können wir im Notariat für Sie tun? |
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Bei der Vertragsvorbereitung:
Bei der
Vertragsvorbereitung steht der Wunsch beider
Vertragsparteien im Vordergrund, schnell einen Entwurf und
einen Termin zur Beurkundung des Vertrages zu erhalten.
Diesbezüglich ist der Ablauf einer Vertragsvorbereitung bei
uns wie folgt organisiert:
- Kurzfristiges Vorgespräch mit dem Verkäufer und
dem Käufer
- schnelle Einsichtnahme von Grundbüchern und
Erstellung von Grundbuchausdrucken
- schnellstmögliche Einholung von Auskünften aus
sonstigen Verzeichnissen
- individuelle kurzfristige Vertragsvorbereitung
unter Berücksichtigung der Wünsche der
Vertragsbeteiligten
- Erstellung und Übersendung eines Vertragsentwurfs
für die Beteiligten
- Kurzfristige Terminvergabe für Beurkundungen
Bei der Vertragsdurchführung:
Die Beteiligten wünschen
während der Dauer der Vertragsabwicklung eine individuelle
Betreuung durch den Notar und seine Mitarbeiter. Von
besonderem Interesse ist die zügige Vertragsabwicklung durch
- regelmäßige Information der Vertragsbeteiligten
über die vom Notar zur Durchführung des Vertrages
eingeleiteten Schritte
- Übernahme der gesamten Korrespondenz mit
Grundbuchämtern, Banken, Finanzamt, Katasteramt,
Gläubigern
- Stellung der Grundbuchanträge
- Prüfung der Eintragungsmitteilungen,
Gerichtskostenrechnungen etc.
- Einholung der Löschungsbewilligungen und weiterer
erforderlicher Unterlagen
- Anfordern von Treuhandaufträgen
- Anfordern von Genehmigungen und Zustimmungen, wie
z. B. Verwalterzustimmung,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung etc.
- Einholung von Genehmigungen hinsichtlich
denkmalgeschützter Objekte
- nachvertragliche Beratung über weitere im
Zusammenhang mit dem Immobilienkauf auftretenden Fragen,
sofern hierdurch die Unparteilichkeit des Notars
gewährleistet bleibt
Wir
protokollieren und begleiten
- Kaufverträge über
Grundstücke
- Kaufverträge über Einfamilienhäuser, eine
Doppelhaushälften oder ein Reihenhäuser
- Kaufverträge über Mietshäuser
/ Mehrfamilienhäuser
- Kaufverträge über Wohnungen oder ein
Teileigentum
- Verträge über Anteile an einer Gesellschaft,
welche Immobilien besitzt
- Schenkungsverträge
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Teilung von Mehrfamilienhäusern nach dem
WEG in Wohnungen
- die Bestellung und Löschung einer Grundschuld,
Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast oder eines
Wohnrechts, Nießbrauchrechts, Wegerechts etc.
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