Notar in Frankfurt am Main
Eine
Tätigkeit durch einen Notar ist für einige
Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Hierzu zählen in den Bereichen "rund um die Immobilie" zum Beispiel
- ein Kaufvertrag über ein Grundstück
- ein Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus, eine
Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus
- ein Kaufvertrag über ein Mietshaus /
Mehrfamilienhaus
- ein Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein
Teileigentum
- ein Vertrag über Anteile an einer Gesellschaft,
welche Immobilien besitzt
- ein Schenkungsvertrag
- ein Bauträgervertrag
- ein Erbbaurechtsvertrag
- eine Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem
WEG in Wohnungen
- die Bestellung und Löschung einer Grundschuld,
Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast oder eines
Wohnrechts, Nießbrauchrechts, Wegerechts etc.
Hierbei ist der Notar vor allem beratend,
vertragsgestaltend und den Vertrag abwickelnd tätig.
Besonders wichtig ist eine zuverlässige, schnelle und
engagierte Abwicklung von Immobilienverträgen.
Carsten Wilke ist in Frankfurt als Notar bestellt,
dort erfolgen Vertragsbeurkundungen. Gegenstand der
Beurkundung können jedoch Immobilien im gesamten
Gebiet der BRD sein.