Häuser – Wohnungen – Grundstücke
Wenn eine Immobilie erst einmal erworben wurde, lassen sich Fehler im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag in der Regel nicht mehr korrigieren. Die Schäden können dann erheblich sein –bis zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz.
Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel:
- Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und Sachmängel)
- Klärung versteckter Mängel
- Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen hierzu
- Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere Käufer
- Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine
- Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen
- Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch
- Risiken im Bereich der Finanzierung
- Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B. Eigenbedarfskündigung etc.)
- Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten (Schaffung einer Verhandlungsbasis)
- U.v.m.
Daher raten wir, bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie den Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig prüfen zu lassen.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld entscheidende Fehler vermeiden können.
Wir prüfen für Sie den Vertrag unter anderem auf
- rechtliche Fallstricke,
- einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
- geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch einmal nachverhandeln sollen.
Als Rechtsanwälte sind wir parteiischer Vertreter Ihrer Interessen. Wissensvorsprünge durch professionelle Verkäufer können so ausgeglichen werden.
Wir nehmen uns die Zeit, den gesamten Vertrag mit Ihnen durchzusprechen und zu erläutern. So können Sie den Notartermin mit einem guten Gefühl wahrnehmen.
Die Kosten der Prüfung liegen im Durchschnitt bei lediglich 0,2% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In Hinblick auf die üblichen Nebenerwerbskosten bei dem Kauf einer Immobilie von 5% des Kaufpreises sind die Ausgaben für eine vorherige Kaufvertragsprüfung also verschwindend gering. In beinahe allen Fällen rechnet sich diese Investition durch Tipps zur Verbesserung des Vertrages zu Ihren Gunsten und im Extremfall durch die Vermeidung erheblicher Fehler.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so können Sie uns den notariellen Vertragsentwurf per Post, Telefax oder Email zukommen lassen und zeitgleich über das Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren. Zum Termin haben wir dann den Vertrag eingehend geprüft und werden diesen mit Ihnen ausführlich besprechen. |