Bundesweite Vertretung und Beratung von Eigentümern von
Immobilien in Zwangsversteigerung
Bereits seit vielen Jahren nehmen vorwiegend
Eigentümer von Immobilien in Zwangsversteigerung unsere
Dienste in Anspruch. Wir haben bereits in vielen
hunderten von Fällen helfen können.
Hier können wir
bundesweit für Sie
tätig werden.
Unsere Dienste umfassen hierbei das
gesamte Spektrum der Beratung und
Vertretung von Eigentümern:
1. Rechtsprüfung
Der erste Schritt bei der Vertretung von
Eigentümern liegt in einer Prüfung der Erfolgsaussichten von
gerichtlichen Verteidigungsmaßnahmen. Soweit also die
Zwangsversteigerung rechtswidrig ist, werden entsprechende
Rechtsmittel eingelegt. In Einzelfällen ist die
Versteigerung bereits hierdurch abzuwenden.
2. Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren
Oftmals ist eine Vertretung im
Zwangsversteigerungsverfahren vor Gericht sinnvoll. Dies
werden wir für Sie im konkreten Einzelfall prüfen und
gegebenenfalls durchführen. Hierdurch kann die Versteigerung
zwar meist nicht verhindert aber doch erheblich verzögert
werden.
3. Prüfung und Umsetzung einer Umfinanzierung
In Ausnahmefällen ist noch eine
Umfinanzierung der Immobilie möglich. Hier verfügen wir über
die notwendigen Erfahrungen. Ziel der Umfinanzierung ist der
dauerhafte Erhalt der Immobilie.
4. Treuhandlösungen / "Sale & Lease back"
Eine weitere Möglichkeit zum Erhalt einer
Immobilie ist eine Treuhandlösung, bzw. "sale & lease back"
mit Rückkaufsrecht. Auch hier verfügen wir auf Grund unserer
jahrelangen Erfahrung über ein entsprechendes Netzwerk von
Investoren und das Wissen um die rechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten. Dieses Verfahren ist rechtlich
hoch komplex und bedarf besonderer Kenntnisse im
Immobilienrecht. Mit dieser Methode lassen sich zahlreiche
Zwangsversteigerungen verhindern.
5. Restschuldvermeidung /-reduzierung
Sofern ein Erhalt der Immobilie nicht
möglich ist, können wir bei der Vermeidung oder wenigstens
Reduzierung von Restschulden helfen. Diesbezüglich sind die
Erfolgsaussichten sehr oft positiv einzustufen. In diesem
Fall wäre zwar die Immobilie verwertet aber Sie können ohne
die erdrückende Last verbleibender Restschulden nach einer
Zwangsversteigerung einen Neustart vornehmen.
6. Mietverträge
Sofern mietvertragliche Regelungen
relevant sind, können wir ebenfalls behilflich sein.
Rechtsanwalt Carsten Wilke ist auch Fachanwalt für
Mietrecht.
Im Ergebnis können wir also Eigentümern von
Immobilien
vollumfänglich zur Seite stehen.
Bundesweite Vertretung:
Wir können bundesweit für Sie tätig werden.
Ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Frankfurt am
Main oder in der Zweigstelle in Wiesbaden ist allerdings zu
empfehlen. In Anbetracht der Bedeutung des Verlusts der
eigenen Immobilie und der eventuell verbleibenden Restschulden
bei einer Zwangsversteigerung sollte ein persönlicher Termin
jedoch sicher kein großes Hindernis darstellen.
Sofern Sie unsere Hilfe in der Kanzlei in
Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie zum Termin um Mitnahme
der folgenden Unterlagen in Kopie (bitte keine Originale):
- Ein aktueller Grundbuchauszug
- Ein Verkehrswertgutachten, sofern bereits
erstellt
- Die Anschreiben der Gläubiger, aus
welchen auch deren Anschrift und Aktenzeichen entnommen
werden kann
Bei dem Termin werden dann weitere Fragen
geklärt, eventuell individuell notwendige weitere Unterlagen
erbeten und die Taktik für das weitere Vorgehen festgelegt.
Die Kosten:
Bereits im Erstberatungsgespräch wird ein
tragfähiger Lösungsansatz für Sie entwickelt. Die Kosten der
Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
geregelt und belaufen sich auf Euro 190,-.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Betrag zum
Beratungstermin in Frankfurt oder Wiesbaden
in bar zu leisten ist. Die Beratung ist sehr
zeitaufwändig und die Erfahrung hat leider gezeigt, dass eine
Rechnungsstellung nach dem Beratungsgespräch zu häufigen
Honorarausfällen führte.
In zahlreichen Fällen entstehen für Sie bei
Durchführung der jeweiligen Taktik keine weitere Gebühren.
Dies ist einzelfallabhängig und wird ebenfalls bereits im
Rahmen der Erstberatung ausführlich erörtert.
Nur ein
spezialisierter Rechtsanwalt kann und
darf eine umfassende Beratung und Vertretung im komplizierten
Bereich des Zwangsversteigerungsrechts anbieten.
Überwacht wird dies durch strenge gesetzliche
Vorschriften (RVG, BORA, BRAO) und durch die
Rechtsanwaltskammern. Für andere "Berater" existieren keine
entsprechenden Regelungen oder Berufsorganisationen.
Referenzen zum Zwangsversteigerungsrecht:
Rechtsanwalt Wilke hat in den letzten Jahren
in hunderten von Fällen helfen können. Aus der früheren
Tätigkeit auch auf Bankenseite und den zahlreichen
bearbeiteten Fällen verfügt Rechtsanwalt Wilke auch über
Kontakte zu Banken und tiefgehende Kenntnisse über die
Denkweise der Gläubigerseite.
Zu dem Bereich Zwangsversteigerungsrecht
wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt Wilke in verschiedenen
Zeitungsartikeln (z.B. FAZ, WAZ, AZ Mainz) benannt und in
Fernsehsendungen interviewt. Ferner bietet die Kanzlei zu
diesem Rechtsgebiet
eigene Seminare in Frankfurt am Main an.
Veröffentlichung zum Zwangsversteigerungsrecht:
(c) 2008, „Zwangsversteigerungsrecht
- Eigentümervertretung“, Carsten Wilke, Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Frankfurt am Main und
Wiesbaden
Verstöße gegen das Urheberrecht
werden zivil- und strafrechtlich verfolgt