Samstag, 4. Februar 2012

Spezialisierung Zwangsversteigerungsrecht - Hilfe für Eigentümer

Zwangsversteigerungsrecht - Hilfe für Eigentümer

Bundesweite Vertretung und Beratung von Eigentümern von Immobilien in Zwangsversteigerung

Bereits seit vielen Jahren nehmen vorwiegend Eigentümer von Immobilien in Zwangsversteigerung unsere Dienste in Anspruch. Wir haben bereits in vielen hunderten von Fällen helfen können. Hier können wir bundesweit für Sie tätig werden.

Unsere Dienste umfassen hierbei das gesamte Spektrum der Beratung und Vertretung von Eigentümern:

1. Rechtsprüfung

Der erste Schritt bei der Vertretung von Eigentümern liegt in einer Prüfung der Erfolgsaussichten von gerichtlichen Verteidigungsmaßnahmen. Soweit also die Zwangsversteigerung rechtswidrig ist, werden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. In Einzelfällen ist die Versteigerung bereits hierdurch abzuwenden.

2. Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren

Oftmals ist eine Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren vor Gericht sinnvoll. Dies werden wir für Sie im konkreten Einzelfall prüfen und gegebenenfalls durchführen. Hierdurch kann die Versteigerung zwar meist nicht verhindert aber doch erheblich verzögert werden.

3. Prüfung und Umsetzung einer Umfinanzierung

In Ausnahmefällen ist noch eine Umfinanzierung der Immobilie möglich. Hier verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen. Ziel der Umfinanzierung ist der dauerhafte Erhalt der Immobilie.

4. Treuhandlösungen / "Sale & Lease back"

Eine weitere Möglichkeit zum Erhalt einer Immobilie ist eine Treuhandlösung, bzw. "sale & lease back" mit Rückkaufsrecht. Auch hier verfügen wir auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung über ein entsprechendes Netzwerk von Investoren und das Wissen um die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Dieses Verfahren ist rechtlich hoch komplex und bedarf besonderer Kenntnisse im Immobilienrecht. Mit dieser Methode lassen sich zahlreiche Zwangsversteigerungen verhindern.

5. Restschuldvermeidung /-reduzierung

Sofern ein Erhalt der Immobilie nicht möglich ist, können wir bei der Vermeidung oder wenigstens Reduzierung von Restschulden helfen. Diesbezüglich sind die Erfolgsaussichten sehr oft positiv einzustufen. In diesem Fall wäre zwar die Immobilie verwertet aber Sie können ohne die erdrückende Last verbleibender Restschulden nach einer Zwangsversteigerung einen Neustart vornehmen.

6. Mietverträge

Sofern mietvertragliche Regelungen relevant sind, können wir ebenfalls behilflich sein. Rechtsanwalt Carsten Wilke ist auch Fachanwalt für Mietrecht.

Im Ergebnis können wir also Eigentümern von Immobilien vollumfänglich zur Seite stehen.

Bundesweite Vertretung:

Wir können bundesweit für Sie tätig werden. Ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main oder in der Zweigstelle in Wiesbaden ist allerdings zu empfehlen. In Anbetracht der Bedeutung des Verlusts der eigenen Immobilie und der eventuell verbleibenden Restschulden bei einer Zwangsversteigerung sollte ein persönlicher Termin jedoch sicher kein großes Hindernis darstellen.

Sofern Sie unsere Hilfe in der Kanzlei in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie zum Termin um Mitnahme der folgenden Unterlagen in Kopie (bitte keine Originale):

  • Ein aktueller Grundbuchauszug
  • Ein Verkehrswertgutachten, sofern bereits erstellt
  • Die Anschreiben der Gläubiger, aus welchen auch deren Anschrift und Aktenzeichen entnommen werden kann

Bei dem Termin werden dann weitere Fragen geklärt, eventuell individuell notwendige weitere Unterlagen erbeten und die Taktik für das weitere Vorgehen festgelegt.

Die Kosten:

Bereits im Erstberatungsgespräch wird ein tragfähiger Lösungsansatz für Sie entwickelt. Die Kosten der Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und belaufen sich auf Euro 190,-. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Betrag zum Beratungstermin in Frankfurt oder Wiesbaden in bar zu leisten ist. Die Beratung ist sehr zeitaufwändig und die Erfahrung hat leider gezeigt, dass eine Rechnungsstellung nach dem Beratungsgespräch zu häufigen Honorarausfällen führte.

In zahlreichen Fällen entstehen für Sie bei Durchführung der jeweiligen Taktik keine weitere Gebühren. Dies ist einzelfallabhängig und wird ebenfalls bereits im Rahmen der Erstberatung ausführlich erörtert.

 

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt kann und darf eine umfassende Beratung und Vertretung im komplizierten Bereich des Zwangsversteigerungsrechts anbieten.

Überwacht wird dies durch strenge gesetzliche Vorschriften (RVG, BORA, BRAO) und durch die Rechtsanwaltskammern. Für andere "Berater" existieren keine entsprechenden Regelungen oder Berufsorganisationen.

 

Referenzen zum Zwangsversteigerungsrecht:

Rechtsanwalt Wilke hat in den letzten Jahren in hunderten von Fällen helfen können. Aus der früheren Tätigkeit auch auf Bankenseite und den zahlreichen bearbeiteten Fällen verfügt Rechtsanwalt Wilke auch über Kontakte zu Banken und tiefgehende Kenntnisse über die Denkweise der Gläubigerseite.

Zu dem Bereich Zwangsversteigerungsrecht wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt Wilke in verschiedenen Zeitungsartikeln (z.B. FAZ, WAZ, AZ Mainz) benannt und in Fernsehsendungen interviewt. Ferner bietet die Kanzlei zu diesem Rechtsgebiet eigene Seminare in Frankfurt am Main an.

 

Veröffentlichung zum Zwangsversteigerungsrecht:

 

 

Die Zwangsversteigerung

- Leitfaden für betroffene Eigentümer

von Carsten Wilke

ISBN 978-3-8391-8260-4, Paperback, 112 Seiten

[ Mehr zum Buch "Die Zwangsversteigerung" ]

 

 

 

 

(c) 2008, „Zwangsversteigerungsrecht - Eigentümervertretung“, Carsten Wilke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Frankfurt am Main und Wiesbaden

 Verstöße gegen das Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt