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Anwalt Carsten Wilke bearbeitet die Rechtsgebiete
zum Thema
Mietrecht, selbstverständlich sowohl für
Mieter, als auch für
Vermieter.
Es macht in rechtlicher
Hinsicht keinen Unterschied, ob Interessen vom Mieter oder vom Vermieter
betroffen sind.
Das Recht der Miete ist in
beiden Fällen das Gleiche.
Wesentlich ist lediglich zu
berücksichtigen, dass keine Interessenkollision entsteht, wie bei Vertretung
durch den Anwalt gleichzeitig von Mieter und Vermieter.
Anwalt Carsten Wilke
Frankfurt am Main
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