Vor dem Kauf / Verkauf einer Immobile:
Bereits vor dem Kauf
bzw. Verkauf einer Immobilie können wir für Sie den
Entwurf des Kaufvertrages prüfen.
Dies hat für Sie den
Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld entscheidende
Fehler vermeiden können.
Wir
prüfen für Sie den Vertrag auf
- rechtliche Fallstricke,
- einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
- geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch
einmal nachverhandeln sollen.
Vor allem können durch
eine rechtzeitige Prüfung des Kaufvertrages vor dem
Abschluss des Vertrages Schäden vermieden werden, welche
im anderen Fall existenzbedrohend
sein können.
Die Kosten der Prüfung
liegen in der Regel bei lediglich 0,2% des Kaufpreises
zuzüglich Mehrwertsteuer. In Hinblick auf die üblichen
Nebenerwerbskosten bei dem Kauf einer Immobilie von 5%
des Kaufpreises sind die Ausgaben für eine vorherige
Kaufvertragsprüfung also verschwindend gering. In
beinahe allen Fällen rechnet sich diese Investition
durch Tipps zur Verbesserung des Vertrages zu Ihren
Gunsten und im Extremfall durch die Vermeidung
erheblicher Fehler.
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Nach dem Kauf / Verkauf einer Immobilie:
Im Bereich
Immobilienrecht helfen wir Ihnen, falls der
Kaufvertrag bereits geschlossen wurde, bei der
Durchsetzung oder Abwehr von
Schadensersatzansprüchen bei verschwiegenen Mängeln
an der Immobilie, sowie bei Ansprüchen auf
Minderung des Kaufpreises wegen gegebener
Mängel bzw. deren Abwehr.
Weiterhin stehen die
folgenden Begriffe mit dem Immobilienrecht /
Grundstücksrecht im Zusammenhang:
- Miteigentum,
- Dienstbarkeiten,
- Grunddienstbarkeiten,
- Nießbrauch,
- beschränkt persönliche Dienstbarkeiten,
- Vorkaufsrecht,
- Reallasten,
- Hypothek, Grundschuld und
- Rentenschuld.
Wir beraten und vertreten Sie also in allen Bereichen
„rund um das Immobilienrecht“. |