Montag, 6. September 2010

Rechtsgebiete Immobilienrecht

Immobilienrecht

Vor dem Kauf / Verkauf einer Immobile:

 

Bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie können wir für Sie den Entwurf des Kaufvertrages prüfen.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld entscheidende Fehler vermeiden können.

Wir prüfen für Sie den Vertrag auf

  • rechtliche Fallstricke,
  • einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
  • geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch einmal nachverhandeln sollen.

 

Vor allem können durch eine rechtzeitige Prüfung des Kaufvertrages vor dem Abschluss des Vertrages Schäden vermieden werden, welche im anderen Fall existenzbedrohend sein können.

 

Die Kosten der Prüfung liegen in der Regel bei lediglich 0,2% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In Hinblick auf die üblichen Nebenerwerbskosten bei dem Kauf einer Immobilie von 5% des Kaufpreises sind die Ausgaben für eine vorherige Kaufvertragsprüfung also verschwindend gering. In beinahe allen Fällen rechnet sich diese Investition durch Tipps zur Verbesserung des Vertrages zu Ihren Gunsten und im Extremfall durch die Vermeidung erheblicher Fehler.

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Nach dem Kauf / Verkauf einer Immobilie:

Im Bereich Immobilienrecht helfen wir Ihnen, falls der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie bei Ansprüchen auf Minderung des Kaufpreises wegen gegebener Mängel bzw. deren Abwehr.

Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem Immobilienrecht / Grundstücksrecht im Zusammenhang:

  • Miteigentum,
  • Dienstbarkeiten,
  • Grunddienstbarkeiten,
  • Nießbrauch,
  • beschränkt persönliche Dienstbarkeiten,
  • Vorkaufsrecht,
  • Reallasten,
  • Hypothek, Grundschuld und
  • Rentenschuld.

Wir beraten und vertreten Sie also in allen Bereichen „rund um das Immobilienrecht“.

 

Referenzen zum Immobilienrecht:

Zu diesem Rechtsgebiet werden von Rechtsanwalt Carsten Wilke Seminare angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Seminare. Auch ist das Immobilienrecht / Grundstücksrecht ein Teilgebiet des Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

 

 

(c) 2010, „Immobilienrecht“, Anwaltskanzlei Wilke und Coll., Carsten Wilke, Rechtsanwalt und Fachanwalt, Frankfurt am Main und Wiesbaden

 Verstöße gegen das Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt