Im Zusammenhang mit dem Maklerrecht vertritt Rechtsanwalt
und Notar Carsten Wilke Sie bei der Durchsetzung des Anspruchs des Maklers auf seine Provision oder bei deren Abwehr. Zu klären sind hierbei z. B. das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung.
Referenzen zum Maklerrecht:
Zu dem Bereich Maklerrecht bietet Rechtsanwalt,
Notar und Fachanwalt Wilke eigene Seminare in Frankfurt am Main und in Wiesbaden an. Auch das Maklerrecht ist ein Teilgebiet des Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Veröffentlichung von Rechtsanwalt
und Notar Wilke zum Maklerrecht:
|
Die Maklerprovision
- Durchsetzung und Abwehr
von Carsten Wilke
Erscheinungstermin voraussichtlich 2011
ISBN 978-3-8391-5306-2, Paperback, ca. 104 Seiten
|
|
(c) 2008, „Maklerrecht“, Carsten Wilke, Rechtsanwalt,
Notar und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, 60322 Frankfurt am Main und Wiesbaden
Verstöße gegen das Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt