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Bei einem
Immobilienkauf ist zu empfehlen, einen Rechtsanwalt bereits im
Vorfeld zu kontaktieren.
Der spezialisierte Rechtsanwalt kann für Sie vor
Abschluss des Immobilienkaufvertrages eine Prüfung des Vertrages vornehmen und
so bereits verhindern, dass das Kind "in den Brunnen fällt".
Aber auch nach dem Immobilienkauf kann die
Beanspruchung eines Rechtsanwaltes nötig werden, wenn Schadensersatz geltend
gemacht wird, weil die Immobilie mangelhaft ist.
Rechtsanwalt Carsten Wilke,
Frankfurt am Main
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