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Das
Wohnraummietrecht unterscheidet sich in zahlreichen Punkten
erheblich vom Geschäftsraummietrecht.
Hinzu kommt, dass das
Mietrecht allgemein erheblichen Veränderungen, zuletzt besonders durch die
Mietrechtsreform, unterworfen ist.
Als Rechtsanwalt bietet es
sich daher an, das Mietrecht und vor allem das Wohnraummietrecht in eine
sinnvolle Spezialisierung mit einzubeziehen.
Aus diesem Grunde hat sich
diese Kanzlei auf das Immobilien- und Mietrecht und damit auf das
Wohnraummietrecht spezialisiert.
Näheres zu der
Spezialisierung dieser Kanzlei erfahren Sie unter den Rubriken Rechtsgebiete und
Referenzen.
Rechtsanwalt Carsten Wilke,
Frankfurt am Main
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