Mittwoch, 10. März 2010
Rechtsgebiete

Im Rahmen der Spezialisierung werden für Sie ausschließlich die Rechtsgebiete bearbeitet, welche im weiteren Sinne mit der Immobilie im Zusammenhang stehen. Diese Rechtsgebiete greifen derart ineinander, dass sich eine Kombination anbietet. Neben den klassischen immobilienrechtlichen Bereichen (Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und Zwangsversteigerungsrecht) sind hiervon auch das Erbrecht und der Forderungseinzug umfasst.

Bei den von Rechtsanwalt Carsten Wilke (Kanzleistandorte Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt) und den weiteren drei Anwälten der Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Bereiche:

 

 

Mietrecht

Wohnungseigentumsrecht

Immobilienrecht / Grundstücksrecht

Zwangsversteigerungsrecht

Maklerrecht

 

Immobilienrecht
Bei dem Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete:

 

Mietrecht (Wohn- und Geschäftsraummietrecht)
Im Rahmen des Bereichs Mietrecht können wir Ihnen helfen im Zusammenhang mit

Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht / Gewerberaummietrecht.

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Wohnungseigentumsrecht

Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.

Wir können Ihnen behilflich sein bei

  • Beschlussanfechtungen,
  • der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen,
  • der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen,
  • der Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr etc.

Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Hierbei helfen wir z. B. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

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Grundstücksrecht
Grundstücksrechtliche Aspekte sind im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, deren Abwicklung und insbesondere bei Fehlern der Abwicklung von Interesse.

In diesen Zusammenhang helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie bei Ansprüchen auf Minderung des Kaufpreises wegen gegebener Mängel.

Sofern Sie den Erwerb einer Immobilie beabsichtigen, prüfen wir für Sie im Vorfeld den Kaufvertrag, um spätere Schäden bereits im Vorfeld uszuschließen.

Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem Grundstücksrecht im Zusammenhang:

  • Miteigentum,
  • Dienstbarkeiten,
  • Grunddienstbarkeiten,
  • Nießbrauch,
  • beschränkt persönliche Dienstbarkeiten,
  • Vorkaufsrecht,
  • Reallasten,
  • Hypothek, Grundschuld und
  • Rentenschuld.

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Zwangsversteigerungsrecht / Teilungsversteigerungsrecht
Das Zwangsversteigerungsrecht zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das Grundstücks- und Grundbuchrecht, das allgemeine Vollstreckungsrecht und nicht zuletzt das Zwangsversteigerungsrecht im eigentlichen Sinne eng miteinander verknüpft sind.

Sowohl die Gläubiger, als auch die Eigentümer der Immobilie und die Bietinteressenten unterschätzen oftmals die Komplexität dieses Rechtsgebietes und die Fülle an Möglichkeiten zur Wahrnehmung der eigenen Interessen. Insbesondere werden jedoch die Risiken in der Regel unterschätzt.

Ferner umfasst das Zwangsversteigerungsrecht auch das Recht der Zwangsverwaltung und der Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung ist ebenfalls eine Form der Zwangsversteigerung aber mit dem Ziel der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft.

Wir vertreten

  • Eigentümer,
  • Gläubiger und
  • Bietinteressenten.

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Maklerrecht
Im Zusammenhang mit dem Maklerrecht stehen die Durchsetzung des Anspruchs des Maklers auf seine Provision oder die Abwehr einer Provisionsforderung im Vordergrund. Zu klären sind hierbei z. B. das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung.

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Baurecht
Weiterhin sind auch Fälle des öffentlichen und privaten Baurechts im Zusammenhang mit der Immobilie an der Tagesordnung. Das öffentliche Baurecht umfasst hierbei vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Bearbeitet wird dieser Bereich vorwiegend von Rechtsanwalt Dr. Malte-Christian Gruber.

Das so genannte private Baurecht beschäftigt sich mit Problemen, welche bei der Errichtung oder bei Umbaumaßnahmen an Immobilien auftreten. Dies sind vor allem Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenverträgen und Handwerkerverträgen etc.

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Weitere Informationen zu Referenzen und zur Qualifikation dieser in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt ansässigen Kanzlei erhalten Sie " hier".

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(c) 1998-2010 Rechtsanwalt Carsten Wilke, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt