Im Rahmen der Spezialisierung werden für Sie ausschließlich die Rechtsgebiete bearbeitet, welche im weiteren Sinne mit der Immobilie im Zusammenhang stehen. Diese Rechtsgebiete greifen derart ineinander, dass sich eine Kombination anbietet. Neben den klassischen immobilienrechtlichen Bereichen (Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und Zwangsversteigerungsrecht) ist hiervon auch der Forderungseinzug umfasst.
Bei den von Rechtsanwalt Carsten Wilke (Kanzleistandorte Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt) und den weiteren zwei Anwälten der Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Bereiche (für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die jeweiligen Rechtsgebiete):
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Informationen zu Referenzen und
zur Qualifikation dieser in Frankfurt am Main,
Wiesbaden, Mainz und Darmstadt ansässigen Kanzlei erhalten Sie "
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(c) 1998-2010
Rechtsanwalt
Carsten
Wilke,
Frankfurt
am
Main, Wiesbaden,
Mainz
und Darmstadt
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