Das Zwangsversteigerungsrecht zählt zu den
schwierigsten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das
Grundstücks- und Grundbuchrecht, das allgemeine
Vollstreckungsrecht und nicht zuletzt das
Zwangsversteigerungsrecht im eigentlichen Sinne eng
miteinander verknüpft sind.
Sowohl die Gläubiger, als auch die
Eigentümer der Immobilie und die Bietinteressenten
unterschätzen oftmals die Komplexität dieses Rechtsgebietes
und die Fülle an Möglichkeiten zur Wahrnehmung der eigenen
Interessen. Insbesondere werden jedoch die Risiken in der
Regel unterschätzt.
Ferner umfasst das
Zwangsversteigerungsrecht auch das Recht der
Zwangsverwaltung und der
Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung ist
ebenfalls eine Form der Zwangsversteigerung aber mit dem Ziel
der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft.
Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt Carsten
Wilke vertritt
- Eigentümer
- Gläubiger
- Bietinteressenten
Referenzen zum Zwangsversteigerungsrecht:
Zu dem Bereich Zwangsversteigerungsrecht
wurde Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt Wilke in verschiedenen
Zeitungsartikeln (z.B. FAZ, WAZ, AZ Mainz) benannt und in
Fernsehsendungen interviewt. Ferner bietet die Kanzlei zu
diesem Rechtsgebiet
eigene Seminare in Frankfurt am Main an.
Näheres hierzu erfahren Sie
hier.
Veröffentlichung zum Zwangsversteigerungsrecht:
(c) 2008-2010,
„Zwangsversteigerungsrecht“, Carsten Wilke, Rechtsanwalt,
Notar und
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, 60322 Frankfurt am Main
Verstöße gegen das
Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt