Das Zwangsversteigerungsrecht zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das Grundstücks- und Grundbuchrecht, das allgemeine Vollstreckungsrecht und nicht zuletzt das Zwangsversteigerungsrecht im eigentlichen Sinne eng miteinander verknüpft sind.
Sowohl die Gläubiger, als auch die Eigentümer der Immobilie und die Bietinteressenten unterschätzen oftmals die Komplexität dieses Rechtsgebietes und die Fülle an Möglichkeiten zur Wahrnehmung der eigenen Interessen. Insbesondere werden jedoch die Risiken in der Regel unterschätzt.
Ferner umfasst das Zwangsversteigerungsrecht auch das Recht der Zwangsverwaltung und der Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung ist ebenfalls eine Form der Zwangsversteigerung aber mit dem Ziel der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Carsten Wilke vertritt
- Eigentümer,
- Gläubiger und
- Bietinteressenten.
Referenzen zum Zwangsversteigerungsrecht:
Zu dem Bereich Zwangsversteigerungsrecht wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt Wilke in verschiedenen Zeitungsartikeln (z.B. FAZ, WAZ, AZ Mainz) benannt und in Fernsehsendungen interviewt. Ferner bietet die Kanzlei zu diesem Rechtsgebiet
eigene Seminare in Frankfurt am Main an.
Näheres hierzu erfahren Sie
hier.
Veröffentlichung zum Zwangsversteigerungsrecht:
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Die Zwangsversteigerung
- Leitfaden für betroffene Eigentümer
von Carsten Wilke
Erscheinungstermin voraussichtlich September 2010
ISBN 978-3-8391-8260-4, Paperback, ca. 120 Seiten
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(c) 2008, „Zwangsversteigerungsrecht“, Carsten Wilke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Frankfurt am Main
Verstöße gegen das Urheberrecht werden zivil- und strafrechtlich verfolgt